Moin!
Zum Thema H-Kennzeichen und gewerbliche Nutzung kann ich fundiert was beitragen, weil: hatte ich schonmal. Es ist hinsichtlich der Zulässigkeit zweierlei zu beachten, einmal der grundsätzliche Aspekt der H-Zulassung, zum anderen der Versicherungsaspekt.
Eine H-Zulassung ist grundsätzlich nur davon abhängig, ob es sich bei dem entsprechenden Fahrzeug um ein solches handelt, das die H-Kriterien erfüllt (Alter, Erhaltungszustand etc. pp.) Sind diese Kriterien erfüllt und das Fahrzeug ist positiv begutachtet, dann steht einer H-Zulassung diesbezüglich nichts entgegen.
Bei der Versicherung muss beachtet werden, wie das Fahrzeug eingesetzt werden soll. Erfolgt der Einsatz tatsächlich nur im Sinne einer Pflege historischen Kulturguts, dann käme eine Oldtimer-Versicherung in Betracht. Wird das Fahrzeug aber produktiv genutzt (in meinem Falle: alltägliche Fahrten auf die Baustelle), dann bestünde nach meiner Rechtsauffassung nur mit einer regulären Kfz-Versicherung, wie sie auch für ein ähnliches, nicht mit H-Kennzeichen versehenes Fahrzeug abgeschlossen würde, Versicherungsschutz. (Nach meiner Rechtsauffassung wäre das übrigens auch der Fall, wenn man einen Pkw mit H-Kennzeichen als Erst- oder einziges Fahrzeug im Alltag bewegt).
Ich hatte das damals, nach einigen Diskussionen mit Zulassungsstelle und Versicherung, so gelöst, dass ich ein H-Kennzeichen bekommen habe (ca. 20 EUR mehr Steuer) und ganz normal als gewerblichen Kleintransporter versichert habe. Vorteil: Freie Fahrt in Umweltzonen, so ca. dreimal im Jahr. ;)
Aus den Diskussionen war übrigens herauszuhören, dass die bei Versicherung und Zulassung es offenbar nicht gewohnt sind, dass jemand tatsächlich ein Fahrzeug auf H-Kennzeichen anmelden will OHNE die erkennbare Absicht, Geld zu sparen. Insbesondere bei der Versicherung hat es einige Zeit gedauert bis die gefressen hatten, dass es wirklich darum geht, auf einen stinknormalen Vertrag ein H-Kennzeichen laufen zu lassen - die haben mir immer wieder erzählt, dass ich das Fahrzeug mit Oldtimer-Versicherung nicht gewerblich nutzen darf. Darauf ich: "Ich will ja auch ganz regulär versichern und nicht als Oldtimer." - "Ja, aber wenn sie den als Oldtimer versichern, dürfen sie den Wagen nicht gewerblich..."
Grüße!
B.