Die Anhängerkupplung (AHK) an meinem Karmann Distance Wide ist bei mir ungenutzt.
Dies und ein Kaufinteressent veranlassten ihn und mich zur Prüfung, ob er die AHK anbauen darf.
Ergebnis:
Einbau erfordert Einzelabnahme und diese erfordert Kopie des Prüfzeugnisses: -TPSW 72 E 046- oder -TPSW 72 W 046-.
Fragen:
1. Hat jemand dieses Prüfzeugnis?
2. Gibt es einen Prüfer, der Vorlage des Prüfzeugnisses nicht verlangt ?
Hintergrund:
Die AHK stammt von Bauer und Flach GmbH in 71456 Kleinanspach; diese GmbH ist insolvent.
TPSW steht für TÜV Südwest, der Teil von TÜV Süd wurde.
TÜV Süd sagte telefonisch, er habe mehrere getrennte Datenbanken; er erhielt daher eine Email-Anfrage.
Dekra und TÜV Nord sagten, Prüfzeugnisse würden (eigentlich) nur 10 Jahre aufbewahrt.
Dekra sagte, meine AHK -ohne Prüfzeugnis- sei an meinem LT zulässig und an anderem LT unzulässig.
Gruß
Manfred