Hallo,
hatte mich bei meinem Prüfer während der Umtragung meines LT's von Feuerwehr auf zivile Zulassung schon bezüglich Pkw-Zulassung informiert.
Prinzipiell soll das möglich sein, wenn mehr als 50% der "nutzbaren Fläche" für Personentransport vorgesehen sind. Vereinfacht ausgedrückt muss das Maß von Gaspedal bis Rückbanklehne größer sein als das von Rückbanklehne bis Hecktürinnenseite.
Da ich die Haltewinkel eh anschweissen muss, ist dieses Maß ja individuell "machbar". Möchte zudem auch noch Befestigungspunkte im hinteren Bereich fertigen, die ich dann bei Bedarf mit Zurrösen bestücken kann.
@ Ferdi
Eine Lkw-Zulassung habe ich bereits und 6 Sitzplätze sind auch eingetragen.
In meinem Fall hat dem Prüfer eine halbhohe Trennwand genügt, welche in Form von Vierkantrohren bereits vom Feuerwehrausbau noch vorhanden war.
Da ich hin und wieder sonntags einen Pferdeanhänger ziehen muss, wird aufgrund des sonntäglichen Lkw-Fahrverbots auf jeden Fall eine Pkw-Zulassung angestrebt, aus steuerlichen Gründen aber erst nach der H-Zulassung.
@ Stefan
Mir ist keine Ausnahme bekannt, die erlaubt, dass Wohnwagen bzw. Sportanhänger von dem Fahrverbot ausgenommen sind

Wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr ... und immer schön artig bleiben ...
Andreas