Zulässige Achslast Hinterachse

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Zulässige Achslast Hinterachse

Beitragvon samsOS » Montag 1. September 2014, 14:13

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zurzulässigen Hinterachslast; gebau genommen geht es mir um den Unterschied zwischen den Ziffern 7.1/7.2 und 8.1/8.2 in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1". Im Netz konnte ich dazu nichts allgemein verständliches finden,deswegen frage ich mal die Fachleute... vielleicht gibt's ja auch Polizisten oder Prüfingeieure hier...
7.1/7.2 = "technisch zulässige maximale Achslast je Achse in kg"; bei unserem LT 28 stand da vor der Auflastung von 2.900 auf 3.000kg für die Hinterachse eine maxLast von 1.520kg, jetzt mit Auflastung 1.680kg
8.1/8.2 = "zulässige maximal Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg"; hier auch nach der Auflastung immer noch 1.520kg für die Hinterachse.

Klar ist mir dass wir maximal 3.000kg auf die Waage bringen dürfen; wieviel davon aber nun an der Hinterachse? Schließlich haben wir ja für die Änderung von 1.520 auf 1.680 kg extra die originalen "Bulleneier" einbauen und vom TÜV abnehmen und eintragen lassen! :?:
Oder ist da beim TÜV oder der Zulassungsstelle ein Fehler passiert und 8.2 müsste auch 1.680kg sein?

Hiiiiilfe... :-?

daniel

ps hätte noch ne Kopie der ZB Teil 1, kriege sie aber nicht hochgeladen...
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