von diesel3 » Dienstag 25. März 2014, 20:28
Hallo Andreas,
ob das Lenkrad einzutragen ist, wird dir wohl am besten der Prüfer deines Vertrauens sagen ;)
vermutlich wird es dabei so viele unterschiedliche antworten, wir befragte geben ...
Ich sehe das so: wenn der potenzielle Unfall durch das geänderte Lenkrad verursacht oder verschlimmert wurde, wird danach jemand fragen.
Ich gehe auch davon aus, dass 100 Prozent der Fahrzeuge auf deutschen Straßen mindestens einen Mangel haben, der die Betriebs Erlaubnis formal außer Kraft setzt... die Frage ist, wie relevant diese für die Verkehrssicherheit sind.
Also an besten mal bei TÜV oder Dekra fragen und dann entscheiden.
Das Lenkrad ist Bj. 1992.
Gruß Hendrik