Hallo!
Ich war auch schon in der Situation, der LT hatte nach längerer Reparatur ein Jahr gestanden und zwischendurch nur Probelauf im Standgas gemacht. Er war dadurch auch etwas zugesetzt und hatte kein schönes Abgasbild bei höherer Drehzahl. Als ich deswegen bei einem Prüfer nachfragte, meinte der, da müsste der schon durch, und wenn die Werte nicht stimmten, würde es keine neue Plakette geben, knallhart.
Eine Möglichkeit ist, erst mal mit einem Kurzzeitkennzeichen zu fahren. Allerdings gibt es hier die Beschränkung, dass damit nur Überführungs-, Reparatur und Testfahrten ausgeführt werden dürfen, keine Alltagsfahrten (theoretisch), und auch nur 5 Tage lang. Außerdem ist das unverhältnismäßig teuer. Ich würde es daher einfach darauf ankommen lassen, dem Prüfer aber sagen, dass der Motor noch nicht eingefahren ist und er ihn nicht kaputtmachen soll. Dann wird er hoffentlich die Zeit der "freien Beschleunigung" auf ein Mindestmaß reduzieren, und die paar Sekunden muss der Motor da eben mal durch. Zum Einstellen der Abregeldrehzahl muss er das ja auch.
In meinem Fall habe ich halt darauf geachtet, dass der Motor wenigstens schön betriebswarm war (vor der Prüfung nicht abgestellt), und es hat dann auch geklappt mit den Abgaswerten (obwohl mir das Abgas nicht gefallen hat).
Gruß,
Tiemo