Warnstreik / Abmeldeaktion Wohnmobile

Was hier steht sollte mit keinem der anderen Themen zu tun haben: also nichts zum LT, nichts zu Treffen oder Urlauben, nichts zum Forum ... hier wird halt über alles mögliche geklönt.

Warnstreik / Abmeldeaktion Wohnmobile

Beitragvon PAHB » Dienstag 10. Januar 2006, 19:03

Aufruf zum Warnstreik „ABMELDEAKTION FEBRUAR 2006“

Liebe Wohnmobilfreunde und Leser des Forums,

wenn wir Wohnmobilfahrer jetzt nichts tun,
so werden wir alsbald gezwungen, rückwirkend ab 01. Januar 2006 die 300 bis mehr als 500% höhere Kfz-Steuer für Wohnmobile zu zahlen.

Der ADAC ruft zur Abmeldung hubraumstarker Wohnmobile auf und Camperline.de schließt sich dem an.

Hier geht es zur Meldung

Zur Diskussion zum Warnstreik geht es hier:
Hier geht es zur Diskussion WARNSTREIK ABMELDEAKTION

Lest hier, was die Politiker am 21.12.2005 zum Beschluß zur Wohnmobilsteuer von sich gegeben haben:
Hier geht es zum Protokoll BR 21.12.2005
PAHB
 

Beitragvon Mannix » Dienstag 10. Januar 2006, 23:15

Hallo Leidensgenossen!

Ich habe auch die Foren von Camperline durchforstet und komme zu der
Feststellung, das alle gegen das Finanzamt wettern (ich arbeite dort nicht!!!!).

Wenn man alles genau durchdenkt kommt man zu folgendem Ablauf:

Das Finanzamt kassiert die Steuern, bekommt die Daten von der Zulassungs-
stelle.
Die Zulassungsstelle bekommt die Fahrzeugklassifizierungen vom Kraftfahrt-
bundesamt.
Hier sollte man den Hebel ansetzen und feststellen lassen, das ein WOMO kein PKW ist, sondern z. B. ein Fahrzeug zum Transport von Lebensmitteln (Kühlschrank voll) und zur Feuerbekämpfung (gefüllte Wassertanks) ist - ein wenig Ironie.

Vielleicht gibt es hier einen Weg. Schaut mal unter http://www.kba.de und dannn unter Systematiesierung der Fahrzeuge mit Stand von Derz. 2005 nach.
Mannix
 

Steuer und Co.

Beitragvon Andreas Woltering » Mittwoch 11. Januar 2006, 13:05

Das wir nun den"Steuersalat" haben ist ja inzwischen wohl sicher.
Ob eine Abmeldeaktion etwas bewirkt ist eine andere Sache.Irgendwie erinnert mich das leider an ähnliche Aktionen bei anderen Steuererhöhungen und die sind wohl alle nicht zurückgenommen worden.
Zumal sich für mich dann noch die Frage nach dem Sinn meines WOMOS stellt wenn ich nicht mehr mal am WE(auch im Winter) eben kurzfristig los kann weil es nicht angemeldet.
Außerdem ändert das Abmelden nichts an dem Grundproblem, der Neuklassifizierung der Fahrzeuge!

Ich für meinenTeil werde versuchen einen anderen Weg zu beschreiten.
Aus meiner Sicht kann man das System nur mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Also wenn bei mir der Steuerbescheid eintrudelt wird Widerspruch eingelegt und dann wird es wohl auf eine Gerichtliche Klärung hinauslaufen.
Erstes Gespräch mit einem Fachanwalt war schon und, man höre und staune, sogar meine Rechtsschutzversicherung gibt grünes Licht!
Zitat" Es besteht Aussicht auf Prozesserfolg"!
Aber wie heißt es doch:Nicht zu früh freuen denn "Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".



Gruß Andreas
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Beitragvon Uwe Thiel » Mittwoch 11. Januar 2006, 16:25

Hallo Andreas,
dann lass uns doch eine Sammelklage anstreben. DEn in der Masse sind wir doch stärker.
allzeit gute Fahrt
LT-Freund Uwe Thiel
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Sammelklage

Beitragvon buzfisch » Mittwoch 11. Januar 2006, 18:38

Hallo zusammen,

ich denke eine Sammelklage ist in jedem Fall besser, denn wer meldet schon sein Mobiles Heim wegen einem WE-Trip an und wieder ab, denn dazu ist es ja mit unter da! Frage: Wie stellt man sowas an und wer hat die nötigen Kontakte? Würde mich in jedem Fall anschliessen!! Habe nämlich keine Lust die Inkompetenz und Arroganz unserer Politiker mit meinem Freizeitvergnügen zu finanzieren! Zumal ns ja in unserem "DEMOKRATISCHEN" Land niemend vorher frägt.....

MFG Andi :NO:
buzfisch
 

Beitragvon Godehard Matzel » Samstag 14. Januar 2006, 17:43

Ich habe in der Wirtschaftswoche von einem Geländewagenfahrer gelesen, der unter Verweis auf EU-Richtlinien vor dem Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 6 V 3715/05 seinen Steuerbescheid gekippt hat. Das Urteil läßt sich im internet herunterladen. Zwar paßt es nicht auf unsere Autos, aber beim Durchlesen der fraglichen EU-Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001, auch unter http://www.europa.eu zu lesen, stieß ich auf einen Punkt, der mir - ich bin kein Jurist - auch diesbezüglich ein wenig Hoffnung gibt. Denn laut dieser Richtlinie, Anhang XI, "Eigenschaften von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und diesbezügliche Vorschriften", Anlage I, "Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen" finde ich auf Seite 100 unter Ziffer 39 zum Thema CO 2-Emissionen / Kraftstoffverbrauch den Hinweis auf die Richtlinie Nr. 80/1268/EWG [die ich mir noch nicht ausgedruckt habe, Anm.] und dahinter den Vermerk "N/A", der auf Seite 8 wie folgt erklärt wird: "N/A Die Richtlinie gilt nicht für Fahrzeuge dieser Klasse (keine Anforderungen)".

Wenn ich das also richtig verstehe, und den Geländewagenfall analog umdenke, dann kann es doch nicht sein, daß wir mangels überhaupt vorhandener Schadstoffeinstufung grundsätzlich mit dem höchsten Satz bestraft werden, obwohl die - übergeordnete - EU-Richtlinie überhaupt nichts verlangt?

Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der sich dieser Sache einmal, aufgrund besserer juristischer Kenntnisse, annehmen kann.

Ich denke, ein Abmeldeprotest bringt nichts, außer Kosten und Lauferei, und schließlich wollen wir unsere Autos ja nutzen, auch im Winter - zumindest der Florida ist ja laut Betriebsanleitung bis minus 15 Grad nutzbar!

Nichtsdestotrotz sollte man den lokalen Bundestagsabgeordneten anschreiben: Vorname.Nachname@wk-bundestag.de, man bekommt zwar gewiß keine Antwort, aber vielleicht wird's ja zumindest registriert, daß dort Zorn :evil: unter den potentiellen Wählern ist.

In diesem Sinne: weiter gute Fahrt!

Godehard
Godehard Matzel
 

Beitragvon thomas.dette » Samstag 14. Januar 2006, 21:41

So siehts aus, die EU verlangt überhaupt keine Änderung der Besteuerung von Gewicht nach Hubraum, das ist Ländersache und da die Kassen leer sind, hat man eben dahingehend geändert. Soll heißen wir werden tüchtig verarscht da uns glauben gemacht werden soll dies wäre eine EU Richtlinie wie z.B. die Änderung der Führerscheinklassen.

Was die Abmeldeaktion angeht bitte bedenken das ihr beim Anmelden neue Papiere bekommt, also unbedingt darauf bestehen den alten KFZ-Brief entwertet mitzubekommen da sonst evtl. Daten verloren gehen die nur sehr schwer zu beschaffen sind. Der KFZ-Brief ist Dein Eigentum. manche Straf(ß)enverkehrsämter haben damit so ihre Schwierigkeiten.

Gruß Thomas
thomas.dette
 


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