Ich habe in der Wirtschaftswoche von einem Geländewagenfahrer gelesen, der unter Verweis auf EU-Richtlinien vor dem Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 6 V 3715/05 seinen Steuerbescheid gekippt hat. Das Urteil läßt sich im internet herunterladen. Zwar paßt es nicht auf unsere Autos, aber beim Durchlesen der fraglichen EU-Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001, auch unter
http://www.europa.eu zu lesen, stieß ich auf einen Punkt, der mir - ich bin kein Jurist - auch diesbezüglich ein wenig Hoffnung gibt. Denn laut dieser Richtlinie, Anhang XI, "Eigenschaften von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und diesbezügliche Vorschriften", Anlage I, "Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen" finde ich auf Seite 100 unter Ziffer 39 zum Thema CO 2-Emissionen / Kraftstoffverbrauch den Hinweis auf die Richtlinie Nr. 80/1268/EWG [die ich mir noch nicht ausgedruckt habe, Anm.] und dahinter den Vermerk "N/A", der auf Seite 8 wie folgt erklärt wird: "N/A Die Richtlinie gilt nicht für Fahrzeuge dieser Klasse (keine Anforderungen)".
Wenn ich das also richtig verstehe, und den Geländewagenfall analog umdenke, dann kann es doch nicht sein, daß wir mangels überhaupt vorhandener Schadstoffeinstufung grundsätzlich mit dem höchsten Satz bestraft werden, obwohl die - übergeordnete - EU-Richtlinie überhaupt nichts verlangt?
Vielleicht gibt es ja jemanden im Forum, der sich dieser Sache einmal, aufgrund besserer juristischer Kenntnisse, annehmen kann.
Ich denke, ein Abmeldeprotest bringt nichts, außer Kosten und Lauferei, und schließlich wollen wir unsere Autos ja nutzen, auch im Winter - zumindest der Florida ist ja laut Betriebsanleitung bis minus 15 Grad nutzbar!
Nichtsdestotrotz sollte man den lokalen Bundestagsabgeordneten anschreiben:
Vorname.Nachname@wk-bundestag.de, man bekommt zwar gewiß keine Antwort, aber vielleicht wird's ja zumindest registriert, daß dort Zorn
unter den potentiellen Wählern ist.
In diesem Sinne: weiter gute Fahrt!
Godehard