Das Anbringen von jederlei rückstrahlenden Flächen (Warnschilder mit 3M-Folie gehören dazu) ist an Fahrzeugen, die nicht als Arbeitsfahrzeuge im Verkehr eingesetzt werden (also stehend im fließenden Verkehr) nicht statthaft. Deshalb ist normalerweise auch die rot-weiß-Eckenfolie von den Ex-Telekom-Fahrzeugen abzuziehen, wenn sie privat gefahren werden. Die Folien sind ausdrücklich nur für diese Fahrzeuge zugelassen.
Steht auch haarklein in der STVZO.
Weiterhin ist auch darauf zu achten, daß Schilder, Tafeln etc. so am Fahrzeug befestigt sid, daß sie den Fußgängerschutz nicht beeinträchtigen, (als "Ladung") sicher befestigt sind und als festes Zusatzanbauteil eine diesbezügliche ABE besitzen. In Letzterer steht zumindest bei den von mir bisher verbauten Tafeln (Klapp-Warntafeln für LkW, die gern auch am WoMo angebaut werden) eindeutig drin, daß sie nur im ruhenden Verkehr aufgeklappt werden dürfen.
So ein paar kleine Fallstricke, die ein gewiefter Polizist durchaus mal negativ auslegen könnte, gibt es dann doch schon Normalerweise interessiert das aber (leider) keine Sau wirklich. Nachts auf der Straße sind die (reflektierenden) Dinger echte Blender ;-((
Gruß
Roman