von ingovomoeschle » Donnerstag 28. März 2024, 21:17
Hallo Kai,
ganz so einfach ist es nicht.
Falls du nur Haftpflichtpflicht versichert sein willst, benötigst du überhaupt kein Wertgutachten. Dem Gesetzgeber, deiner
Versicherung und einem vor dir geschädigten Unfallgegner ist es egal, wieviel dein Oldtimer wert ist, wie hoch der Schaden an deinem
Fahrzeug ist und ob du diesen erstattet bekommst.
Falls du dein Fahrzeug aber Teil- oder Vollkasko versichern willst, dann gibt es schon erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Anbietern,
deren Tarifen und Leistungen im Schadenfall. Da solltest du dich mal direkt dort informieren - spezielle "Oldtimer-Tarife" sind oftmals
sogenannte "Stückbeiträge", d.h. du zahlst einen Jahresbeitrag (meist unabhängig von deinem Schadenfreiheitsrabatt), kannst dann aber
auch das ganze Jahr damit fahren. Für die Kalkulation des Beitrages will die Versicherung natürlich den Wert deines Fahrzeugs wissen und bei
höheren Fahrzeugwerten wollen die dann auch ein Gutachten. Das kostet zwar (manche schreiben dir auch den Gutachter vor), aber dafür musst
du in einem Schadenfall dich dann deutlich weniger mit dem Versicherer wegen des Fahrzeugwertes rumstreiten (reparaturwürdig? - Totalschaden?
- Wiederbeschaffungswert? usw.) Für unsere Oldtimer gibt es selten vergleichbare Fahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt, da ist die Wertermittlung
schwierig und da hilft selbstverständlich ein Gutachten mit einem Wert, der dann auch in deiner Police steht und in der auch steht, nach welchen
Kriterien die Abwicklung erfolgt.
Also am besten erstmal beim bisherigen Partner konkret nachfragen, nicht mit "da ändert sich nichts" zufrieden geben und zusätzlich im Internet
schlau machen, da gibt es Spezialmakler, die so was richtig gut können.
Gruß ingovomoeschle - Johannes