Gültigkeit und Einsicht von Normen

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Gültigkeit und Einsicht von Normen

Beitragvon LT_RS » Donnerstag 11. Juni 2020, 10:11

Hallo zusammen,

hier schwirrt ja gerade schon ein Thema wegen verpflichtenden Sitzgurten nach EZ 1992 durch das Forum. Ich tu mich echt schwer die richtigen Nachweise und Normen dafür zu finden. Welche Norm wann gültig ist usw., mit der Aussage hab ich so im Forum gelesen, kommt man beim TÜV ja nicht so weit.

Hintergrund ist die Trennwand bei der LKW Zulassung. Feuerwehr LT35 Bj.86, hinten Sitzplätze und wir möchten natürlich keine Wand zwischen Mannschaftsraum und "Laderaum" sondern durchgänging von Heck bis zur Grenze Mannschaft/Cockpit. Jetzt habe ich folgende Quelle (https://www.arbeitssicherheit.de/schrif ... %2C17.html), die sagt:

5.1.2.1 Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Kastenaufbau

Seit Oktober 2004 wurden mit Inkrafttreten der überarbeiteten DIN 75410-3 neue Vorgaben für die Konstruktion von Transportern mit einem Kastenaufbau wirksam. Gleichzeitig begann für die Hersteller dieser Fahrzeuge eine Übergangsfrist. Seit Oktober 2006 musste die Aufbaufestigkeit den Vorgaben der DIN 75410-3 entsprechen. Im Januar 2011 wurde diese Norm durch die neue DIN ISO 27956 abgelöst. Auch hier gab es eine Übergangsfrist; sie endete am 31.10.2013.

Bei Transportern, die bis zum Ablauf der Übergangsfrist Oktober 2006 hergestellt wurden, kann die Aufbaufestigkeit noch auf der Basis der alten DIN 75410-3 gegeben sein. Eine durchgehende Rückhalteeinrichtung war in der alten DIN 75410-3 nicht vorgeschrieben.


Hat jemand eine Idee wo ich die alte DIN75410-3 finde? Das dürfte doch dann die gleiche Argumentation sein wie bei den Gurten oder?

Vielen Dank schonmal
Grüße
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Re: Gültigkeit und Einsicht von Normen

Beitragvon Waldfahrer » Donnerstag 11. Juni 2020, 11:30

Servus,

die Norm wird Dir wahrscheinlich nicht viel helfen, denn VW müßte Dir bestätigen, das die für das Fahrzeug Anwendung fand.
Und das tun sie nicht, denn das widerspricht dem Geschäftsmodell "Wegwerffahrzeug".

Aber bezüglich der Trennwand geht's einfacher: In der Aufbaurichtlinie steht, dass diese keine tragende Funktion hat und bis zum ersatzlosen Entfall geändert werden kann.

Was die Gurtennachrüstung betrifft, ist's komplizierter, die einen Prüfer verlangen sie, die anderen nicht.
Aber dazu gibt's jede Menge Diskussionen im Forum und auch Hinweise im Wiki.

Gruss Josef
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Re: Gültigkeit und Einsicht von Normen

Beitragvon LT_RS » Donnerstag 11. Juni 2020, 13:09

Hm, OK. Es geht bei uns um eine Vollabnahme, weil das Fahrzeug aus Österreich kommt, entsprechend hab ich mal den TÜV kontaktiert auf was ich achten muss.
Das mit den Gurten passt schon, meinte der Prüfer.

Aber was meinst du mit:

In der Aufbaurichtlinie steht, dass diese keine tragende Funktion hat und bis zum ersatzlosen Entfall geändert werden kann.


Einfach drin haben für die Abnahme und dann raus damit? Und hast du einen Link zur Aufbaurichtlinie?
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Re: Gültigkeit und Einsicht von Normen

Beitragvon Waldfahrer » Freitag 12. Juni 2020, 14:20

Ich weiss nicht, was Du vorhast, willst Du das Fz als LKW zulassen?
Dann ist's besser, die Wand drinzulassen.

Wie geschrieben, rein technisch von Gesichtspunkt der Festigkeit kann man die Wand ohne weiteres entfernen.
Die Aufbaurichtlinie habe ich nur in Papierform, ich könnte Dir die entsprechende Seite einscannen und mailen, wenn Du willst.

Gruss Josef
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