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AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 16:44
von LockX
Die Anhängerkupplung (AHK) an meinem Karmann Distance Wide ist bei mir ungenutzt.
Dies und ein Kaufinteressent veranlassten ihn und mich zur Prüfung, ob er die AHK anbauen darf.

Ergebnis:
Einbau erfordert Einzelabnahme und diese erfordert Kopie des Prüfzeugnisses: -TPSW 72 E 046- oder -TPSW 72 W 046-.

Fragen:
1. Hat jemand dieses Prüfzeugnis?
2. Gibt es einen Prüfer, der Vorlage des Prüfzeugnisses nicht verlangt ?

Hintergrund:
Die AHK stammt von Bauer und Flach GmbH in 71456 Kleinanspach; diese GmbH ist insolvent.
TPSW steht für TÜV Südwest, der Teil von TÜV Süd wurde.
TÜV Süd sagte telefonisch, er habe mehrere getrennte Datenbanken; er erhielt daher eine Email-Anfrage.
Dekra und TÜV Nord sagten, Prüfzeugnisse würden (eigentlich) nur 10 Jahre aufbewahrt.
Dekra sagte, meine AHK -ohne Prüfzeugnis- sei an meinem LT zulässig und an anderem LT unzulässig.

Gruß
Manfred

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 17:22
von LT 579
Hallo, ich würde einfach mal persönlich in einer Prüfstelle vorstellig werden und erklären was ihr vorhabt. Noch besser wäre es wenn ihr beide hinfahrt. Bei baugleichen Fahrzeugen sollte der Tausch und die Eintragung doch wohl problemlos möglich sein.

Gruß
Jürgen

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 17:56
von LockX
persönlich in einer Prüfstelle vorstellig werden

Das machte der Kaufinteressent mit den Daten beim TÜV-Nord.
Das machte ich (Dipl.-Ing. Maschinenbau) mit Daten und Fahrzeug bei Dekra; dort sprach ich mit einem Sachverständigen für Einzelabnahme.
erklären was ihr vorhabt

Das machte zumindest ich: Abschrauben von meinem LT und Anschrauben am anderen LT; beide LTs sind Karmann Distance Wide Gold Baujahr 1996.
Bei baugleichen Fahrzeugen sollte der Tausch und die Eintragung doch wohl problemlos möglich sein.

... wenn man einen Sachverständigen findet, der es bestätigt. Der von Dekra meinte, keiner seiner Kollegen werde dies ohne Prüfzeugnis tun.

Gruß
Manfred

PS: Die AHK darf bei meinem LT abgeschraubt werden, ohne dessen Papiere zu ändern; das habe ich vorsorglich gefragt.

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 18:42
von Micha-Schrauber
Hallo Manfred,

bin mir ziemlich sicher, dass die Auskunft bezüglich Abbauen falsch ist. Wenn die Anhängerkupplung in den Papieren eingetragen ist, muss sie zur HU § 29 auch vorhanden sein, beziehungsweise wenn sie abgebaut ist, ausgetragen werden. Habe das früher oft selbst genug durchexerziert.

Gruß,
Micha

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 20:03
von karl toffel
Anhängerkupplungen müssen seit ein paar Jahren weder ein- noch ausgetragen werden. Wenn man nachrüstet, muss man die zugehörigen Papiere (ABE etc) mitführen. Das mit dem Ein- und Austragen war mal. Wichtig ist die ECE oder EG Genehmigung der AHK. Wenn nischt vorliegt und keine Papiere aufzutreiben sind: Pech gehabt.

Gruß,
Lutz

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 20:39
von Micha-Schrauber
Hallo Lutz,

ich weiss auch, dass das heute der Stand der Dinge ist, aber genau das ist der springende Punkt, seinerzeit hattem Anhängerkupplungen weder eine ABE noch sonstige ECE oder EG Genehmigung, sondern ein Gutachten und eine Einbauanleitung, anhand der Prüfer feststellen konnte, ob alles ordnungsgemäss eingebaut war, und dann wurde es nach damaligen Vorschriften eingetragen.
Da sie mit Sicherheit, entweder vom Ausbauer oder später, eingetragen ist, muss sie dann logischerweise, wenn sie nicht mehr vorhanden ist, auch ausgetragen werden.

Gruß,
Micha

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 21:41
von karl toffel
Also mein LT hatte eine AHK dran, die Elektrik liegt noch und die Anschlussdose ist noch vorhanden und unterm Fahrzeug befestigt. Trotzdem wurde da nichts ausgetragen. Bei der letzten HU hatte ich einen sehr peniblen Prüfer, der dazu auch nichts gesagt hat, insofern wähne ich mich auf der sicheren Seite.

Du hast aber natürlich Recht. Bei den älteren AHK müssen auch Eintragungen gemacht worden sein. Oder gab es 96 schon ECE Typengenehmigungen?

Lutz

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 22:07
von LockX
karl toffel hat geschrieben:Bei den älteren AHK müssen auch Eintragungen gemacht worden sein?

Mein Kfz-Schein (LT-Basis: Bj. 1995, Karmann-Aufbau: Bj. 1996) enthält die Eintragung
"*M. ANH.-BOCK PRÜFZ. TPSW 72W046*M. AHK M4226*"

Der "ANH.-BOCK" trägt ein Schild:
"Bauer und Flach GmbH; Fahrzeugbau; 71456 Kleinaspach; TPSW 72 E 046; VW LT; Bj. 1995;
zul. Anhängelast 2000kg; zul. Stützlast 50 kg; zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3200 kg"
Dabei steht "TPSW" wohl für "TÜV Prüfstelle Südwest".

Die "AHK" (Haken samt Schraubenflansch) trägt ein Schild
"PEKA Fahrzeugbau; K50 B; Sützlast 100 kg; Zuglast 20,14 kN;
Bestellnr. 25.2227; Baujahr 941048531; ~~ M 4226"
Dabei steht die "Schlangenlinie" (oder "Doppelsinus") ~~ wohl für eine ABE.

Gruß
Manfred

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. Februar 2016, 22:29
von Micha-Schrauber
Nein Manfred, das mit der Schlangenlinie ist die Prüfnummer, keine ABE.
Also nun wissen wir es, alles eingetragen, und wenn sie nicht mehr da ist, bei der nächsten HU, könnte es bei einem genauen Prüfer zu Problemen kommen.

Gruß,
Micha

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Freitag 5. Februar 2016, 07:47
von Waldfahrer
Servus,

das Austragen ist wohl das geringere Problem, das muß man halt nur machen.
Schwieriger ist es mit dem Eintragen, denn wenn original keine AHK angebaut war, ist in der Regel auch keine zulässige Anhänge- und Stützlast eingetragen.

Zumindest bei mir ist das so. Und dann genügt ein Mitführen von allgemeinen Zulassungpapieren nicht.

Und, daß ein LT A mit einem LT B baugleich ist, wollen "bockbeinige" Bürokraten ohne Bestätigung des Werkes nicht wahrhaben. Und auf letztere kann man lange (ewig :evil: ) warten!

Gruss Josef

Re: AHK mit -fehlendem- Prüfzeugnis

BeitragVerfasst: Freitag 5. Februar 2016, 22:24
von LockX
LockX hat geschrieben:Dekra sagte, meine AHK -ohne Prüfzeugnis- sei an meinem LT zulässig und an anderem LT unzulässig.

Das hielt ich zunächst für sinnlos. Denn: wenn die AHK an meinem LT fahrsicher ist, dann ist sie es auch an einem anderen, baugleichen LT.
Inzwischen änderte ich die Meinung. Denn: wenn die AHK an meinem LT NICHT fahrsicher ist, dann ist sie es auch an einem anderen, baugleichen LT NICHT.

Durch "Abschreiben" der Daten meines Kfz-Scheines -ohne Prüfzeugnis- übernähme der "neue" Sachverständige die Haftung für etwaige Fehler des "alten" Sachverständigen.

Gruß
Manfred