Zusätzlicher Sitzplatz

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Zusätzlicher Sitzplatz

Beitragvon Ltluiz » Mittwoch 18. Februar 2015, 11:02

Hallo, bin neu im Forum also wenn ich hier nicht richtig bin bitte nicht böse nehmen. Ich bau mir gerade aus einem LT 40 Kastenwagen Bj. 1992 ein Wohnmobil. Ist auf 3 Sitzplätze Typisiert. Wies jemand ob es möglich ist im Wohnbereich einen zusätzlichen Sitzplatz zu Typisieren? Wenn ja wie funktioniert es in Österreich? Der Herr vom Typisieren meinte nur das es sehr aufwendig ist und viel kostet... Im Internet bin ich nicht so fündig geworden. Das hätte ich gefunden: "Für vor dem 1.1.1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge werden für Sitzplätze in Fahrtrichtung, vor denen sich keine ausreichend gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden, bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit benötigt. Für Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung genügen "geeignete Abstützungen"
Für ab dem 1.1.1992 zugelassene Fahrzeuge werden für alle in Fahrtrichtung befindlichen Sitze geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte benötigt. Eine Sitzbank darf sich im Falle eines Unfalls nicht zerlegen.
Bei Sitzen entgegen der und quer zur Fahrtrichtung hat sich nichts geändert." Gilt das noch? Wenn ja wie ist es gemeint? Wenn ich den Sitzplatz gegen die Fahrtrichtung einbaue brauch ich keinen Sicherheitsgurt?
LG Luiz
Ltluiz
 
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Re: Zusätzlicher Sitzplatz

Beitragvon Waldfahrer » Mittwoch 18. Februar 2015, 13:08

Servus Luiz,

willkommen hier im Forum, Du bist hier richtig :-P

Ltluiz hat geschrieben:Im Internet bin ich nicht so fündig geworden


Aber hier im Forum hast Du wohl nicht gesucht :idea: Hier wurde das Thema schon oft diskutiert. Suche nach "Sitzbank" "Rücksitzbank".

Oder dieses Thema als Startpunkt: viewtopic.php?f=99&t=11200
Auch das LT-Wiki ist eine Fundgrube: http://www.lt-forum.de/dokuwiki/ ; Schau' unter Zulassung.

Aber das mit dem "vor 1992" ist mit Vorsicht zu genießen: Die Behörden stellen sich meist auf den Standpunkt, daß für aktuelle An/Einbauten auch die aktuelle Rechtslage gilt! Nur der bereits vorhandene "Altbestand" ist "geschützt".
Also z.B., wenn man Sitzplätze ohne Gurte eingetragen hat, braucht man auch keine nachrüsten!
Ausnahme: wenn die Eigenschaft "ohne Gurt" ex lege ausnahmsweise zulässig ist, wie bei Einsatzfahrzeugen, erlischt die Eintragung bei Nutzungsänderung!
Sind sie nicht eingetragen oder erloschen, und werden neu eingebaut, sind sie jedenfalls mit 3-Punktgurten auszurüsten.
Natürlich "typgeprüft" und/oder mit einem entsprechenden Gutachten eines Ziviltechnikers.

Gruss Josef
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