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Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Montag 9. Februar 2015, 19:52
von LockX
Der Nenndruck von Gasgeräten war früher 50 mbar. Er ist seit vielen Jahren 30 mbar.
Neue Gasgeräte sind zum Teil nur mit 30 mbar erhältlich. Sie erfordern dann bei 50-mbar-"Gasnetz" je Neugerät einen Druckminderer.
Das ergibt meine Fragen:

Können alte Gasgeräte mit 50 mbar (z.B. Truma Boiler und Gasheizung) umgebaut werden auf 30 mbar?
Wer macht den Umbau und wieviel kostet dieser?

Dann müsste man zusätzlich den 50-mbar-Druckregler ersetzen, spart aber die Druckminderer und hat den jetzt üblichen Standard.

Gruß
Manfred

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Montag 9. Februar 2015, 22:33
von Herbert Kozuschnik
Hi Manfred,
ja, das geht, - so fern man die passenden Düsen für das alte Gerät bekommt. Die sind nach Auskunft meines "Gasmannes" die einzigen Teile die geändert werden müssen.
Für die meisten Geräte ist es nicht schwierig die Düsen zu bekommen, denn viele Geräte sind eine ganze Zeit lang in beiden Varinten gebaut worden, bzw. die Bedüsung war die einzige Änderung.

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 15:40
von LT-Maxi
Nein, das geht nicht! :evil: Zumindest nicht mit alten Geräten ..... :roll:
Bitte hier kein Halbwissen posten, das kostet die Leser nur unnötiges Geld, weil sie keine Abnahme damit bekommen.... :-?

Bei manchen Geräten wäre es technisch zwar möglich, indem man einfach die Düsen wechselt, aber die Umrüstung ist nur bei Geräten möglich, die nach 1997 gebaut wurden, was in diesem Falle nur der Hersteller selbst machen darf, da ein neues Typenschild vergeben werden muss. Da es keine gültige EN-Zulassung für Geräte vor 1997 gibt, da diese Zulassung erst in betreffendem Jahr erteilt wurde, ist ein Umbau von älteren Geräten nicht gesetzkonform und daher grundsätzlich nicht möglich.
Für alte 50mbar Boiler der ersten Baureihe ist es überdies auch technisch nicht möglich, da es für diese Geräte die dafür benötigten Magnetventilkörper mit 30mbar nicht gibt und man diese auch gebraucht nicht bekommt, da es diese in Deutschland ja auch niemals gegeben hat.
Boiler BR1 und 2 besitzen also nur eine DIN-DVGW Zulassungsnummer mit 50mbar, eine EN Zulassung mit 30mbar ist hier weder technisch möglich, noch erlaubt.
Gerätezulassungen sind generell nicht rückwirkend gültig und gelten nunmal erst ab dem Tage, an welchem das Baumuster zur Prüfung vorgelegt wurde. Ein älteres Gerät kann daher keine Zulassungsnummer für eine Norm besitzen, welche erst Jahre später festgelegt wird.


In diesem Falle auch noch wichtig - alte Exportgeräte, wie Trumatic E der 80er Jahre, die mit 30mbar betrieben wurden, haben nur im jeweiligen Bestimmungsland Bestandsschutz und dürfen für neue 30mbar Anlagen natürlich ebenfalls nicht verwendet werden. Grade die besagten Geräte besitzen eine stark abgespeckte Sicherheitstechnik und bei viele 30mbar Geräten aus BeNeLux sind sogar garkeine Zündsicherungen, oder noch solche mit Bimetall verbaut und das entspricht weder der alten deutschen Norm, noch der neuen europäischen Vorgabe.


Fazit: Nur weil ich die Düsen wechsele und damit den Druck der neuen Norm anpasse, entsprechen alte Geräte noch lange nicht der Sicherheitstechnik und den Zulassungskriterien neuer Geräte. Wer solch einen Umbau abgenommen haben wollte, müsste eine Einzelabnahme für sein Gerät bei den zuständigen Stellen erwirken und das dürfte vermutlich schon an den dafür anfallenden Kosten für Gutachten und Baumusterprüfungen scheitern, denn die liegen sehr weit jenseits des Neupreises eines vergleichbaren Neugerätes.


Wenn du neue Geräte mit alten mischen möchtest, ist dies jedoch kein Problem, dann benötigt die Anlage einen 50/30mbar Vordruckregler (kostet etwa 65 Euro - gib mal bei Frankana.de den Suchbegriff Vordruckregler ein) so das der Hauptregler der Anlage ein 50mbar bleibt und für die neuen Geräte der Zwischenregler diese 50mbar nochmals auf 30mbar senkt. Es gibt in einer solchen Anlage dann also einen alten 50mbar Teil (Heizung und Boiler) und einen neuen 30mbar Teil (Kocher, usw...) Fertig ist die Laube - es ist kein Umbau der Gasgeräte nötig, es entstehen sowieso auch keinerlei Vorteile durch den neuen Druck. Die Geräte laufen damit nicht besser, sondern starten meist sogar etwas schlechter.

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 19:43
von LockX
LT-Maxi hat geschrieben:Wenn du neue Geräte mit alten mischen möchtest ... benötigt die Anlage einen 50/30mbar Vordruckregler.

Danke für die ausführliche Antwort, Jürgen.

Insgesamt ein Vordruckregler auch für mehrere Neugeräte wäre okay für mich. Ich las jedoch, wohl im Reimo-Katalog 2015, (sinngemäß)
LockX hat geschrieben:Neue Gasgeräte ... erfordern ... bei 50-mbar-"Gasnetz" je Neugerät einen Druckminderer.

Sukzessiver Ersatz der Altgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler) erfordert dann drei Vordruckregler und schließlich den 30 mbar-Hauptregler.

Gruß
Manfred

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Dienstag 10. Februar 2015, 22:48
von Stefan Thesing
Moin in die Runde,
Danke Jürgen für die klare Ansage, ich habs bei unseren ehemaligen Florida damals auch einen neuen Kühlschrank mit 30 mBar eingesetzt und genau einfach so einen Zwischenbaudruckregler eingesetzt und alles hat prima geklappt. Beim Karmann das gleiche in grün und wir haben mit dem neuen Kühlschrank wieder Spass.

Ein Bekannter hatte kürzlich bei seinem fast neuem sau teurem Wohni die Düse am Kühlschrank zusitzen .... Klar damit kann man doch umgehen.... Ausgebaut freigepopelt eingebaut und schaut mal alle her nun ballert er wieder. Flamme klar und gut zu höhren.....mensch ganz schön laut....das muss so.... Ne Stunde später war das Gitter aussen abgebrannt...na das muss so?? ......ich schalt dann mal den Kühlschrank aus.....
Ich für mich muss sagen ich werde das immer wieder so machen das ich Gasgeräte nur durch neue ersetze. Man kann bestimmt an vielen Geräten basteln, ( mach ich auch sehr gerne) bei Gasgeräten bei denen ich in der Nähe mit der Familie schlafe wird nicht gebastelt.... :TSE:

Gruss Stefan

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Mittwoch 11. Februar 2015, 00:50
von LT-Maxi
@LockX - Natürlich braucht nicht jedes Gerät einen Vordruckregler, ein Regler für den 30mbar Bereich ist völlig ausreichend, alles andere wäre Unsinn.
Aus diesem Grunde kannst du auch deine alten Geräte ruhig weiterbetreiben, sofern sie ansonsten technisch OK sind. Der Vorteil der alten Geräte liegt eben in deren Robustheit, denn je moderner die Geräte werden, desto komplizierter und damit störanfälliger werden sie leider meist auch. Das bedeutet nicht zwingend, das moderne Geräte schlecht sein müssen, aber sie haben eben auch ihre Vor und Nachteile. Bei den neuen Geräten geht z.B. nichts mehr ohne einen gewissen Strombedarf und die neuen Combigeräte sind sogar nun die ersten wirklich softwaregesteuerten Heizgeräte. Tritt hier ein Fehler auf, kann nur mehr ein Fachmann helfen, da der Fehler sich, vergleichbar dem bekannten OBD bei Fahrzeugen, nur entweder über ein spezielles Diagnosetool von Truma auslesen, oder einen Blinkcode herausfinden läßt, man muss also einen Fehlerspeicher auslesen und eventuell sogar Fehler löschen.
Dazu sind entsprechende Gerätschaften und natürlich Fachkenntnisse nötig und der "nette Nachbar" vom Wagen nebenan, wird da leider trotz Bastelpotenzial nichts ausrichten können. Solange also alles funktioniert, ist das alles prima und toll, aber wehe, da steckt ein Fehler im System, dann wirst du dir rasch wünschen, deine alte S-Heizung noch zu haben, auch wenn die selbstverständlich ebenfalls ihre Schwächen besaß. Die bekommt aber eben jeder kleine Caravanschrauber mit ein wenig Ahnung meist wieder leicht in Funktion.... :roll:

@Stefan - Zum Thema Kühlschrank - die Düsen am Kühli sind winzig, da er nur wenig Gas benötigt, weiterhin sind sie auf Zehntelmillimeter gebohrt und wenn man darin herumpopelt, kann man sie auch gleich wegwerfen...
Wenn der Kühli hörbar brummt, oder gar knattert, stimmt mit der Verbrennung was nicht, denn normal sollte er nur ganz leise "rauschen".
Grade bei einem Kühli gilt - nur der korrekte Wert bringt optimale Kühlung, eine zu große Flamme beeinflußt die Kühlleistung mindestens ebenso negativ, wie eine zu kleine.
Natürlich muss man einen Kühlschrank nicht wegwerfen, wenn er mal zickt, aber wie bei allen Gasgeräten, sollte eben kein Pfuscher daran herumbasteln, sondern wirklich nur jemand Hand anlegen, der weiß, was er da tut und dies gelernt hat.
Eine verstopfte Kühlschrankdüse wird ausgetauscht, das kostet nicht die Welt und danach sind die Verbrennungswerte meist wieder einwandfrei und man kann an dem Gerät Freude haben.
In Kühlschrankdüsen herumpopeln ist absolut unprofessionell, nicht fachgerecht und keine gute Idee.

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Mittwoch 11. Februar 2015, 18:42
von LockX
LT-Maxi hat geschrieben:@LockX - Natürlich braucht nicht jedes Gerät einen Vordruckregler, ein Regler für den 30mbar Bereich ist völlig ausreichend, alles andere wäre Unsinn.

Und hier ist die gegenteilige Meinung:
http://www.reimo.com/de/73210-truma_vor ... r_anlagen/ fordert ausdrücklich
"Für Fahrzeuge (bis Bj. 06/02) mit 50 mbar Gasanlage benötigen Sie zur Verwendung von 30 mbar Verbrauchsgeräten je Gerät 1 Vordruckregler VDR50/30. Er wird in die Gasleitung zwischen Absperrventil und 30 mbar-Verbraucher eingesetzt. HINWEIS: Für jedes Gasverbrauchsgerät muss ein eigener Vordruckregler verwendet werden."

Gruß
Manfred

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Mittwoch 11. Februar 2015, 20:18
von LT-Maxi
Seltsam, ich hab eben mal danach gegoogelt und das hier gefunden:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0CCgQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.truma.com%2Fdownloadcenter%2Fvordruckreglervdr5030_installation_de.pdf&ei=SZnbVN7gI8H4UIaJhJAC&usg=AFQjCNH7eHR20xXQb0g76ICCxCawsoi49Q&bvm=bv.85761416,d.ZWU&cad=rja
Da scheint sich also tatsächlich mal wieder was geändert zu haben, oder es ist eine Auflage speziell für diesen Regler.
Der Trumaregler hat dies offenbar vorgeschrieben, wobei mir wirklich keine logische Erklärung dafür einfällt, mal abgesehen davon, das theoretisch vielleicht der Gasdruck zusammenfallen könnte, wenn zu großer Bedarf bestehen würde, aber das müsste dann ja auf den Verbrauchswerten des Reglers entsprechend ausgewiesen sein. Möglich auch, das der Regler sehr klein ist und nur wenig Gasdurchsatz hat, ich kenne jedenfalls genug Anlagen, bei denen ein entsprechend großer Regler eingebaut wurde, bzw. nur 2 schwache Geräte dranhängen, ich wüßte auch aus dem Kopf nicht, wo in der entsprechenden Verordnung der betreffende Passus für ein generelles Verbot stehen würde, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Man lernt schließlich nie aus und es ändert sich ja ständig was, deswegen müssen alle Prüfer in Zukunft sowieso alle 5 Jahre zur Nachschulung, was ich auch gut finde.
Solange ich keine generelles Verbot dafür finden kann, gehe ich also erstmal von einer entsprechenden Vorgabe für den Trumaregler aus.
Die muss ein Regler eines anderen Herstellers dann eigenlich nicht zwangsläufig auch haben, müsste man also mal recherchieren.

Wie auch immer, wäre es aber doch bei dir kein Problem, denn Heizung und Boiler laufen ja auf 50mbar, der Kühli sollte ja gegen einen Kompressor getauscht werden (irre ich da? :roll: ) und benötigt somit ja kein Gas mehr, da bliebe also nur der Kocher und das wäre dann ja auch nur ein 30mbar Gerät, welches am Vordruckregler hängt. Selbst mit 2 Vordruckreglern wärst du aber immer noch günstiger, als eine Umrüstung.
Wo ist also das Problem?


EDIT - ich hab grade mal meine Unterlagen gewälzt, dort steht drin, das ein Vordruckregler verwendet werden muss, wenn bei einem Austausch kein 50mbar Gerät verfügbar ist. Zitat: "Dieser Vordruckregler reduziert den Druck von 50 auf 30mbar und wird vor dem Gerät montiert." Da in diesem Falle nur vom Austausch EINES nicht verfügbaren 50mbar Gerätes die Rede ist, ist diese Formulierung auch durchaus OK, sie enthält jedoch keinerlei Verbot, mehrere Geräte anzuschließen. Eine Anweisung, wie mit mehreren Geräten generell zu verfahren wäre, habe ich nicht finden können. Alle Regler haben auf dem Typenschild ein Angabe, wie hoch der mögliche Gasdurchsatz sein darf (z.B. 1Kg/h) und dieser darf selbstverständlich nicht überschritten werden, das gilt aber generell für alle Druckregler. Von einem generellen Verbot habe ich also bisher nichts schriftliches finden können. Werde aber mal abwarten, denn ich hab grade aktuell ein Anschreiben bezüglich Nachschulung erhalten, da werde ich dann garantiert mal nachfragen.

Re: Gasdruck 30 mbar statt früherer 50 mbar

BeitragVerfasst: Donnerstag 12. Februar 2015, 19:07
von Herbert Kozuschnik
Hi Jürgen,
ja, Du hast recht, man sollte nicht nur daran denken was machbar ist, sondern auch, dass eine ganze Latte Vorschriften eingehalten werden muss... :oops: