Hallo,
in der Autovilla liegt ein altes Skript von Karmann: "Wichtige Mitteilung für die Benutzung eines Reisemobils".
Darin heißt es auf Seite 4:
"Ihre Kinder dürfen während der Fahrt im Alkoven sein, aber bitte sichern Sie die offene Seite mit dem dafür vorgesehenen Netz bzw. Tuch.
Erinnern Sie aber daran, daß kein Fenster während der Fahrt geöffnet werden darf."
Ist das heutzutage noch erlaubt?
Vom Sicherheitsstandpunkt aus denke ich mal: bei einem Kapitalcrash ist es fast egal, wo man sich befindet, da sieht es generell übel aus.
Wenn man nicht gerade gegen einen Omnisbus prallt, dürften Deformationen doch eher das untere Fahrerhaus treffen. Würde der Alkoven
den Kräften (träge Massen) standhalten oder nach vorne "wegfliegen" bzw. zerbrechen?
Wir wollen demnächst mit zwei Erwachsenen und einem Kind unterwegs sein; die Platz- bzw. Gurtsituation ist: 3-Punkt-Gurte auf
Fahrer- und Beifahrersitz; 2 Sitzplätze hinten in Längsrichtung rechts jeweils mit Beckengurt.
Ist ein neunjähriges Kind dann sicherer vorn mit 3-Punktgurt oder doch eher hinten mit Beckengurt? Oder vielleicht doch im Alkoven...?
Bin gespannt auf Eure Meinungen (bzw. Fakten, was die Rechtslage betrifft)!
Viele Grüße
Wolfgang