Hi Ralf,
... in der Besteuerung gibt´s ein klares Nord-Süd-Gefälle, wo wohnst Du?
Rechtlich hast Du keine Handhabe,
hilft Dir nicht (kein Interesse), die Zulassungsstelle kann nix ändern (siehe aber auch da Wunder/Ausnahmen).
Du brauchst einen TÜVler, der begreift, dass Dein Auto "baugleich" mit den Fahrzeugen aus der VW-Bescheinigung ist und Dir das in einem Gutachten mit der Fahrgestellnummer Deines Fahrzeugs bescheinigt.
--- Das ist alles! ---
Bei mir war das Problem, dass in der VW-Bescheinigung von Kasten, LKW und PKW die Rede war, nicht von WoMo, der TÜV Mosbach sieht die Fahrzeuge aber von der
-Größe
-Gewicht
-Achsübersetzung
gleich und hat damit ein Gutachten erstellt, dann gab´s Geld zurück!
Grüße Sascha