von BazzT92 » Freitag 22. November 2024, 16:31
Hallo,
ich möchte einen LT55 auf 3,5t ablasten eine "ablastung ohne technische Änderung" nach §19 ist nicht ausreichend da hier nur bis zu 20% gehen.
Daher habe ich dioe TÜV stellen in der nähe bezüglich einer Einzelabnahme angefragt und hier verweisen sie wieder auf folgenden Sachverhalt.
"Ihr Fahrzeug ist als LKW (N2, über 3500kg) beschrieben. D.h. der Fahrzeug-Hersteller hat auch nur Prüfungen/ Nachweise erbracht, die für eine Zulassung als LKW N2 ausreichen.
Für einen LKW (N1; bis 3500kg) gelten jedoch teilweise andere Bau-Vorschriften, bzw. gelten andere Grenzwerte.
Eine Ablastung beinhaltet in diesem Fall auch eine Änderung der Fahrzeugart / Fahrzeugunterart und ist nur möglich, wenn alle Bau-Vorschriften, die bei der Erteilung der Typgenehmigung als LKW/ N1-Fz. zu Grunde gelegt werden müssen, erfüllt sind.
Da die Prüfungen sehr kostenintensiv sind, macht es für ein Einzelfahrzeug nur Sinn, wenn:
1. Vom Fahrzeug-Hersteller eine Herstellerbestätigung vorliegt, oder
2. Ein Technischer Dienst eine Bestätigung/ Nachweis erstellt."
Bei VW habe ich bereits angefragt, dort wurde ich auf die Nutzfahrzeuge Händler verwiesen, welche natürlich kein Interesse daran haben ein altes Fahrzeug zu erhalten.
Daher wende ich mich an euch ob jemand eines der folgenden Dokumente bereitstellen kann:
I) eine Herstellerbestätigung
II) einen technischern Nachweis
III) anonymer Fahrzeugschein von LT welcher auf 3,5t abgelastet wurde (am besten auch den anonymen Fahrzeugschein vor Ablastung) sodass man den TÜV hierauf festnageln kann, das muss ja dann in seiner Datenbank sein.
Vielen Dank
Sebastian Wenzler
Suche LT (Auf- / Abgelastet auf 3,5t) mit Servo und ABS.
Liebe Grüße aus dem Rhein Main Gebiet.