
Hallo - mein wissen:
neuerdings nicht mehr zulässig (verletzungsgefahr für Füßgänger) - lediglich die bereits montierten und eingetragenen haben Bestandsschütz und dürfen bleiben.
neuerdings nicht mehr zulässig (verletzungsgefahr für Füßgänger) - lediglich die bereits montierten und eingetragenen haben Bestandsschütz und dürfen bleiben.