Eingetragene Sitzplätze
Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 15:15
Hallo LT-Freunde,
erstmal vielen Dank für die Aufnahme im Forum und die Bereitstellung sooo vieler hilfreicher Informationen! Gefühlt verbringe ich die letzten Tage fast ausschließlich in diesem Forum
Nun zu meiner Frage: Ich stehe vielleicht kurz vor dem Kauf eines LT28 WoMo Diesel mit EZ 1983. Eingetragen sind zwei Sitzplätze. Im Führerhaus gibts den Fahrersitz (logisch ) und eine Doppelsitzbank. 1. Frage, bei drei "richtigen Sitzen" mit Gurt nur zwei eingetragene Sitze? Warum? Und kann man dies einfach (und günstig) ändern?
Außerdem verfügt der LT über zwei Sitzbänke quer zur Fahrtrichtung, die zu einem Bett umgebaut werden können. Laut meines Wissen, Google (z.b. Tüv Nord https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/tuning-anbau-umbau/wohnmobil-tuning/ )und Forumsuche gilt doch bei Baujahr vor 1992 keine Anschnallpflicht quer zur Fahrtrichtung und es müssen nur "Haltemöglichkeiten" und ein "gepolsterter Aufprallschutz" vorhanden sein, oder? Wie einfach und kostengünstig lassen sich hier weitere eingetragene Sitzplätze realisieren? Bzw. gilt diese Regelung überhaupt noch?
Besten Dank schon mal für eure Antworten!
Alex
erstmal vielen Dank für die Aufnahme im Forum und die Bereitstellung sooo vieler hilfreicher Informationen! Gefühlt verbringe ich die letzten Tage fast ausschließlich in diesem Forum
Nun zu meiner Frage: Ich stehe vielleicht kurz vor dem Kauf eines LT28 WoMo Diesel mit EZ 1983. Eingetragen sind zwei Sitzplätze. Im Führerhaus gibts den Fahrersitz (logisch ) und eine Doppelsitzbank. 1. Frage, bei drei "richtigen Sitzen" mit Gurt nur zwei eingetragene Sitze? Warum? Und kann man dies einfach (und günstig) ändern?
Außerdem verfügt der LT über zwei Sitzbänke quer zur Fahrtrichtung, die zu einem Bett umgebaut werden können. Laut meines Wissen, Google (z.b. Tüv Nord https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/tuning-anbau-umbau/wohnmobil-tuning/ )und Forumsuche gilt doch bei Baujahr vor 1992 keine Anschnallpflicht quer zur Fahrtrichtung und es müssen nur "Haltemöglichkeiten" und ein "gepolsterter Aufprallschutz" vorhanden sein, oder? Wie einfach und kostengünstig lassen sich hier weitere eingetragene Sitzplätze realisieren? Bzw. gilt diese Regelung überhaupt noch?
Besten Dank schon mal für eure Antworten!
Alex