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Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Dienstag 25. November 2014, 10:09
von Martin aus Pirna
Geplant ist, Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU auszuteilen. Das heißt, Oldtimer, Scheuernenfunde, abgestellte Fahrzeuge können nur noch mit Trailer oder Spedition geholt werden. Oder wie bitte soll man einem Auto eine HU verpassen, wenn es seit 3 Jahren herumsteht, sauber konserviert in der Halle? In mir gärt es, dass die Autolobby ihre Dreckspfoten im Spiel hat, denn nicht alte Autos bringen Geld. Dem entmündigten Bürger wird unterstellt, er würde mit verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr unterwegs sein. Dass die große Mehrheit der Oldtimerbesitzer und Selbstschrauber nicht suizidgefährdet sind, vergisst der Behördenschimmel.

Ihr könnt gern die Petition gegen diesen Schwachsinn unterschreiben- und sehr gern weiterleiten in andere Foren und zu Freunden:
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

Gruß aus'm Tal

Martin

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Dienstag 25. November 2014, 11:42
von Silicium
Sicherlich sehr aergerlich, aber ich glaube kaum, dass es sich dabei um irgend eine Lobbyarbeit handelt.
Auch einem sauber konservierten Auto kann ein marder die Bremsschlaeuche durchbeissen (oder aehnliches)

Die Verkehrssicherheit ist nunmal nicht gegeben.

Mir war bisher gar nicht klar dass man ohne HU mit einem Kurzkennzeichen fahren darf und ich frage mich grade
sogar grade selber warum zur Hoelle man das uebehaupt noch darf.

Is meine persoenliche Meinung.

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Dienstag 25. November 2014, 19:36
von Diplomat
@Silicium : Es sind Bürger wie du, für die Eigenverantwortung ein Fremdwort darstellt, die für o.a. Änderungen verantwortlich sind.
Wenn du es dir nicht zutraust die Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges einzuschätzen, dann zwingt dich auch niemand, dies zu tun.
Aufgrund dieses Umstandes aber allen anderen diese Fähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein abzusprechen und Einschränkungen zu fordern zeugt nicht gerade von toleranter Weitsicht.
Es dürfen mit Kurzzeitkennzeichen nur verkehrssichere Fahrzeuge bewegt werden, dies hat mit einer gültigen Hauptuntersuchung aber erst einmal nichts zu tun.
Mit deiner übervorsichtigen Argumentation kannst du auch für alle roten Kennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung fordern, nur schade dass es dann für abgemeldete Fahrzeuge praktisch gar keine Möglichkeit mehr gäbe eine Hauptuntersuchung zu erhalten, da für die HU-Prüfung ein Kurzzeit/rotes Kennzeichen oder Kennzeichen mit Versicherungsbestätigung gefordert sind.

Wer denkt die Sicherheit im Verkehr mit derartigen Einschränkungen zu verbessern, sollte sich im klaren darüber sein, dass es auch Menschen geben wird, die nicht davor zurückschrecken Kennzeichen anderer Fahrzeuge für derartige Überführungen zu missbrauchen, wenn ihnen die legale Möglichkeit der KZK genommen wird.
Sollte dann etwas schief laufen, bekommen Geschädigte eher selten den Schaden ersetzt.

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Dienstag 25. November 2014, 23:07
von diesel3
Ich habe schon meine Stimme abgegeben! - "Verkehrssicher" und "gültige HU" haben nur sehr bedingt miteinander zu tun und meiner unmaßgeblichen Meinung haben ausnahmlos alle 42 Mio. Fahrzeuge in Deutschland jeweils mindestens eine Abweichung von der jeweiligen Betriebserlaubnis - im Dschungel der Paragraphen sieht sie nur keiner. Technische Mängel als Unfallursachen sind im niedrigen einstelligen Prozentbereich als Ursache auszumachen...

Gruß

hendrik

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Mittwoch 26. November 2014, 11:17
von samsOS
Hallo zusammen,

ich verstehe die Aufregung nicht so ganz - ich denke wir sind uns einig dass jeder vernünftige Fahrer nur verkehrstüchtige KFZ auf die Straße bringt, ganz egal mit welchem Kennzeichen. Wenn mal ein KFZ länger abgemeldet war und dann wieder zugelassen werden soll und eine HU benötigt - dazu gibt es in der StVO eine recht pragmatische Lösung:

"§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

In der Praxis heißt das: Kennzeichen holen/machen lassen, anschrauben, Versicherungsbestätigung holen und ab zum TÜV!
Bisher ist es mit den Kurzzeitkennzeichen doch nicht anders - Versicherungsbestätigung muss man haben, man kommt lediglich etwas günstiger an den Stempel der Zulassungsbehörde und das Blechschild; den "KFZ-Schein" muss man dann selbst ausfüllen. Wenn dann unterwegs was passieren sollte und sich herausstellt das das KFZ nicht verkehrstüchtig war ist man sowieso wieder selbst der Dumme...

Ich denke es ändert sich eher was für die Tuning-Gemeinde, nämlich für die Leute die ihre Kisten aufmotzen, bis zum Erbrechen tiefer legen usw., die kriegen nämlich irgendwann keine HU mehr hin weil der zweijährige Umbauaufwand zu groß wird und holen sich stattdessen für ihre "CAR-Freitags"-Ausfahrten /Posertreffen die Kurzzeitkennzeichen! Diese Gruppe stellt vielleicht Sinn und Zweck der strikten Prüfordnung und der HU eher grundsätzlich in Frage... was hier aber ja nicht Thema ist, über pingelige Paragrafenreiter liest man hier ja -leider- immer wieder, insbesondere im Zusammenhang mit älteren, sagen wir mal "Liebhaberautos"!

Sicher ist es bequem irgendwo eine Schlacht-Karosse zu kaufen und mit letzter Kraft und Kurzzeitkennzeichen auf eigener Achse abzuholen, habe ich auch schon gemacht - vernünftig war das leider nicht, würde ich so auch nicht wiederholen; sowas geht halt dann nur noch mit Hänger. Ansonsten wird es beim Gebrauchtkauf für den Verkäufer interessanter ein KFZ "mit HU" zu verkaufen weil "ohne HU" quasi unverkäuflich da für jeden Käufer der Aufwand mit "HU in der Fremde" kaum kalkulierbar ist! Schön blöd wenn man als Verkäufer ohne HU anbietet, da muss man sich dann halt drum kümmern...

Grüße!daniel

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Mittwoch 26. November 2014, 14:45
von LTfahrer
hallo
blöderweise passt nicht jedes fahrzeug auf einen anhänger. mit ungestempelten kennzeichen zu fahren geht halt auch nur im zulassungsbezirk oder im nachbarbezirk. manchmal kauft man ja auch defekte fahrzeuge ohne tüv um sie zuhause zu reparieren. diese können aber durchaus verkehrssicher sein.
im endefekt wird es nur für den privaten schwerer. händler haben ja sowieso ihre roten nummern. klar lassen sich autos ohne tüv dann schlechter verkaufen. gut für den händler schlecht für den privaten.
mit kurzzeitkennzeichen ist es eh nicht erlaubt zu auto treffen oder oldtimerausfahrten zu fahren. nur es ahndet keiner. selbst im fernsehen ist der missbrauch der kurzzeitkennzeichen auch durch prominente leute immer wieder zu sehen

gruß simon

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Mittwoch 26. November 2014, 19:50
von justdoit
nenene, die Kerls haben doch von Praxis keine Ahnung - das es immer welche geben wird, die mit gefährlichen KFZ Blödsinn treiben, wird das auch nicht verhindern. Da fahren dann die Händler mit den Roten Nummern rum und feixen sich einen. :roll:

Nur alle anderen die ein KZK normal nutzen werden mit so einem .... eingeschränkt. Es passt ja nicht wirklich jede Karre auf nen Hänger. Was ist mit Bussen oder Lkw, Womos oder sonstigem? Wie soll das dann ablaufen - TÜV weg = Schrottplatz oder Schwertransport chartern? :roll:
Oder es verkauft einer seine Karre weil paar Bleche durch sind und der Tüv schon länger abgelaufen/ abgemeldet ist. Das bedeutet dann für den Privatmann die Fuhre per Hänger abholen oder an nen Händler verramschen?

Hat ja auch jeder nen fetten SUV mit dem man auf die Schnelle nen Hänger plus x-Tonnen ziehen darf.

Irsinn wieder mal.
Gruß Jens DA

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Mittwoch 26. November 2014, 21:14
von syncromat
Vor allem wenn man von Privat kauft,ist der Wagen meist Abgemeldet.Wie also eine Probefahrt machen?Ohne Kennzeichen oder wie stellen die Krawattenträger sich das vor?

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Mittwoch 26. November 2014, 21:21
von tiemo
Halo Ihr!

justdoit hat geschrieben:Hat ja auch jeder nen fetten SUV mit dem man auf die Schnelle nen Hänger plus x-Tonnen ziehen darf.


So ein Gespann ist ja sowieso das Sicherste auf Deutschlands Straßen - viele Unfälle passieren schon, bevor das Gespann überhaupt einen Meter zurückgelegt hat, beim Verladen...
Es ist mal wieder so, dass unser Staat vorhandenes Recht nicht durchsetzen kann (Ahndung von Missbrauch bei den roten Schildern) und daher einfach das Gesetz verschärft wird. So hat man wenigstens was getan. Den Verbänden kann es nur Recht sein, man kann immer weniger an seinen Fahrzeugen selbst machen und muss immer öfter überzogene Preise für Leistungen berappen, die man eigentlich nicht braucht und nicht haben will. Die Industrie lebt davon.

Ich habe auch unterschrieben.

Gruß,
Tiemo

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Donnerstag 27. November 2014, 10:22
von tiemo
Hi Frank!

syncromat hat geschrieben:Ohne Kennzeichen oder wie stellen die Krawattenträger sich das vor?


Zielführende Gegenfrage: Wie stellst du dir so ´nen Krawattenträger im ollen LT vor? ;-)

Gruß,
Tiemo

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Donnerstag 27. November 2014, 21:03
von Martin aus Pirna
Ich hab mal versucht, zusammenzustellen, wie man ein Fzg "überführen" kann.


1. kann man, wenn noch das alte Kennzeichen erhalten ist, mit dem fahren, nachdem man bei der Versicherung die eVB beantragt hat. Selbstredend freut sich die Versicherung nachher, wenn man das Fzg dort auch tatsächlich versichert. Nach derzeitiger Lesart darf man zur Erlangung der HU mit dem NICHTANGEMELDETEN Fzg nach Erhalt der eVB auf dem kürzesten Weg zur nächsten TÜV/ DEKRA/ GTÜ...etc- Station fahren. Aber genau DAS will das neue Gesetz kippen. Also Leute, bunkert Fahrzeuge! 8-)

2. Besorgt man sich einen Trailer und karrt das Fzg von A nach B. Scheidet aus, wenn das Fzg nicht nur aussieht wie LKW oder Bus, sondern auch ist. Dann bleibt nur noch abschleppen mit Genehmigung des Straßenverkehrsamtes- und dann sind Autobahnen tabu. Der Fahrer des abschleppenden Fzg braucht damit einen Führerschein für das GESAMTGEWICHT beider Fahrzeuge- den haben schon nicht mehr alle. Angenommen, ein LT 40 schleppt einen LT 40, so braucht der im vorderen LT den "großen" Schein, der hintere nur den bis 7,5to. Außerdem braucht man zwingend eine "Schleppgenehmigung" vom Straßenverkehrsamt, um überhaupt ABschleppen zu dürfen. Ansonsten düfte man nur ANschleppen. Denn es wird unterschieden zwischen Abschleppen eines liegengebliebenen Fzgs, was ohne weiteres jeder und jederzeit tun darf und dem Abschleppen eines stillgelegten und/oder nicht fahrbereiten Fzgs über weitere Distanzen. Will man ein Fzg beispielsweise nach gewonnener ebay- Auktion von Stuttgart nach Dresden schleppen, liegt kein "Abschleppen", sondern ein genehmigungspflichtiges "Schleppen" vor. Könnte das geschleppte Fzg aus eigener Kraft fahren, darf nicht geschleppt werden.

3. nicht oft praktiziert, aber mehrfach gut erprobt: Nur ums Dorf herum; die paar Kilometer mit Kennzeichen vom baugleichen Fzg. Böse, böse und nicht zur Nachahmung empfohlen. Jeder muss selbst wissen, wie risikofreudig er in dieser Hinsicht ist. Früher war alles besser. Käfer und Bulli hab ich so mehrfach zur Restaurierung geholt.

4. Kennt man einen Abschlepperfahrer. Manchmal fahren die eine Karre von A nach B und müssen dann leer zurück. Der freut sich über einen Bakschisch und bringt das Auto auf den Hof.

5. Kennt man einen Händler, der mit seinen Roten Kennzeichen das Fzg holt. Dass er die Roten rausrückt, damit man selbst fahren kann, war früher mal unter Kumpels... Heute, nachdem der Händler eine Selbstauskunft, ein polizeiliches Führungszeugnis und horrende Versicherungssummen hinlegen muss, gibts die roten KZ wohl nur noch unter wirklich guten Freunden.

6. Fahrzeug aus dem Ausland überführen: hier macht der ausländische Händler die KZ dran und versichert es. Im Fall eines tschechischen Fahrzeuges gilt das Überf.KZ einen ganzen Monat vom Tag der Ausstellung. Aber wenn Deutschland sich in dieser Hinsicht etwas neues ausdenkt, können wir sicher sein, dass es irgendwann EU-weit von den realitätsfernen Ja-Sagern abgesegnet wird.
Fehlt nur noch, dass beschlossen wird, dass Fzg ohne Versicherung und KZ bei Kauf eines Neuwagens zum Autohaus nach Wahl fahren dürfen. :grin:


Schreibt mal, was euch dazu einfällt.

Gruß
Martin

Mehr Infos hier: WIKIPEDIA

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Donnerstag 27. November 2014, 21:48
von syncromat
Mir fällt dazu ein,ich habe Glück und kenne Nr.5,kein Händler,aber Kumpel.Auch die Schilder gibt es nicht Gratis,und das ausfüllen der Papiere ist Penibelst auszuführen.Aber der hat sie auch nicht immer über,und wenn es eilt muß eben ein KZKZ her.Ach was haben die Sesselfurzer in Börlin doch für Sorgen.
@tiemo:Der ist dann im Schlabberlook Tarnmodus unterwegs.

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Freitag 28. November 2014, 00:42
von Diplomat
syncromat hat geschrieben:ich habe Glück und kenne Nr.5,kein Händler,aber Kumpel.Auch die Schilder gibt es nicht Gratis,und das ausfüllen der Papiere ist Penibelst auszuführen.

Sag es deinem Kumpel besser nicht, aber das ist seit Inkrafttreten der FZV (2007) klar illegal. Die Kennzeichen dürfen nicht mehr überlassen und nur noch für innerbetriebliche Zwecke verwandt werden, wenn du damit kontrolliert wirst hast du die Strafanzeige am Hals und er ist die Schilder los.

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Freitag 28. November 2014, 14:26
von syncromat
Ist doch ganz klar eine Innerbetriebliche Probefahrt.Und man benötigt sie ja auch nicht täglich,ich wechsel meine Fahrzeuge nicht so oft.

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Freitag 28. November 2014, 14:53
von diesel3
AFAIK muss neuerdings der Inhaber der roten Kennzeichen lt. Zulassung mit im Fahrzeug sein, wenn man damit unterwegs ist.
Er muss nicht selbst fahren, aber "dabei sein".

Gruß

Hendrik

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Freitag 28. November 2014, 20:47
von Herbert Kozuschnik
Hi Hendrik,
AFAIK kann nicht so recht stimmen... viele Inhaber roter Kennzeichen sind GmbH's - und die bekommt man immer so schlecht ins Auto. ;-)

Edit:
Kann sein, dass das für Rote Kennzeichen für Oldtimer gilt - das ist aber was anderes.

Re: Kurzzeitkennzeichen Änderung im Bundestag geplant

BeitragVerfasst: Dienstag 2. Dezember 2014, 01:32
von Martin aus Pirna
Herbert Kozuschnik hat geschrieben: viele Inhaber roter Kennzeichen sind GmbH's - und die bekommt man immer so schlecht ins Auto. ;-)


So isses bei uns auch. Die GmbH passt da nicht rein, wohl aber der namentlich eingetragene Fahrer, der noch nicht mal in der GmbH angestellt sein muss. Anders kann z.B. das Autohaus seine Kunden auch nicht Probefahrt machen lassen. Kann ja nicht jedes mal der Inhaber mit auf Tour gehen :grin:

Gruß

Martin a.d.s.E.