Einspruch gegen Steuerbescheid wg. Hubraumbesteuerung

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Einspruch gegen Steuerbescheid wg. Hubraumbesteuerung

Beitragvon doubleju » Dienstag 22. November 2005, 16:10

Ich erwäge ernsthaft gegen den neuen Steuerbescheid vorzugehen und Einspruch einzulegen (Widerspruchsverfahren).

Es kann doch nicht angehen, daß ein LT, der doch zweifelsfrei ein sog. Mehrzweckfahrzeug (M1/AF) ist, wie ein ganz normaler PKW besteuert werden soll.

Wer von Euch hat bereits Einspruch eingelegt und ggfs. mit welcher Reaktion seitens des Finanzamtes?
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Beitragvon j.b.k » Dienstag 22. November 2005, 20:22

Hallo, wie hoch haben Sie dich den besteuert und im welchem Bundesland wohnst Du denn :?:
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Beitragvon Mannix » Dienstag 22. November 2005, 21:38

Hallo,
hast du denn schon einen neuen Steuerbescheid erhalten????
Wir sind selbst Eigner eines WOMOS (Clou670) mit LT 45 drunter. BJ 6/84

Er wurde Anfang Oktober auf uns angemeldet.
Im Fahrzeugschein (neu) steht nun folgendes ür eine Besteuerung:
16 / 0500 (weil vor 85).
Unter http://www.kba.de - systematiesierung von kfz und anhängern,
wird dieses Fahrzeug nicht unter M geführt, sondern in der nationalen Einteilung - Teil B - unter Wohnwagen; nicht WOHNMOBIL.
Unter http://www.bundesrecht.juris.de/bundesr ... index.html
wird dieses Fzg. - da nicht unter M aufgeführt - m. E. nach Gewicht von 13,55€/200kg versteuert. - Doch Glück gehabt, oder??????
Mannix
 

Beitragvon doubleju » Mittwoch 23. November 2005, 11:51

Also ich soll jetzt ca. 26 EUR pro 100cc bezahlen, d.h. über 600EUR pro Jahr.
Zugelassen ist der Wagen als PKW (Kombinationsfahrzeug) und soll jetzt hier (Rheinkreis Neuss/NRW) wie ein normaler PKW besteuert werden und nicht mehr nach Gewicht (zGG 3.000kg).

Eine Besteuerung als Wohnmobil kommt bei meinem Wagen nicht in Betracht.
Als LKW will ich ihn auch nicht zulassen, weil ich dann die Seitenscheiben zuschweißen müsste.
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Beitragvon Kai R. » Freitag 25. November 2005, 23:19

Hallo,

Du musst bei einem LT keine Seitenscheiben zuschweissen, um ihn als LKW eingetragen zu bekommen. Du musst lediglich eine halbhohe Trennwand hinter den Sitzen haben.

Wg. der Steuer: das ist seit 01.05. geltendes Recht.

Grüße

Kai
Kai R.
 


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