Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

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Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon Volvoronny » Samstag 3. Dezember 2022, 03:44

Moin, hab seit langem wieder einen Lt gekauft.
Der Wagen kommt von der Feuerwehr und hat Neuwagen Charakter. Nun war das ein Schnellschuss und ich stehe vor dem Problem der ablastung. Hat jemand von euch das schon durch? Das Problem ist das die 3,5 t Klasse strengere Abgaswerte und Bremswerte hat. Von VW kommt nix. Bin langsam ratlos. Zur Not werde ich den Führerschein erweitern. Aber brauche die Zuladung nicht wirklich.
Bin dankbar für Infos oder einen Tipp zu einem prüfer der da ran geht.
Es ist eine Doka mit Koffer hinten drauf. Dv Motor.

Vielen Dank
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon schaettman » Sonntag 4. Dezember 2022, 13:49

Moin, hatte 1993 meinen LT45 auf 3.5t abgelastet . Prüfer sagte sowas wie "Ablastung ohne technische Änderung" um 20% kein Problem , wären ja einklich 3,6t gewesen, hat aber 3.5t eingetragen. Wenn sie mehr wollen,müsssen sie die unterste Blatttfeder hinten rausnehmen oder zumindest neben den Briden abtrennen. Nee, wollt ich nich, der jährliche TÜV und das Sonntagsfahrverbot waren entfallen und so ist das geblieben. :drive Gruß th
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon LT-Harry » Sonntag 4. Dezember 2022, 18:08

Moin
Sonntagsfahrverbot gilt ab 7,5 Tonnen


Gruß @Harry
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon schaettman » Dienstag 6. Dezember 2022, 09:57

Moin, wars dann die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h ? Gruß th :drive
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon LT-Harry » Dienstag 6. Dezember 2022, 10:54

Servus
Richtig.
ab 3,5 Tonnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft.

Gruß @Harry
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon black dragon » Donnerstag 8. Dezember 2022, 22:45

Hallo,
soweit ich das auf dem Schirm habe, kann man mit einer Wohnmobilzulassung über 3,5 Tonnen auf der Autobahn 100 und auf Landstraßen 80 kmh fahren. Mit Lkw-Zulassung 60 und 80 kmh. Da muss man auch jährlich zum TÜV. Sonntagsfahrverbot gilt auch für LKW'S unter 7,5 Tonnen, allerdings nur mit Anhänger. Solo ab 7,5 Tonnen.
Grüße, Chris
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon LT-Harry » Freitag 9. Dezember 2022, 09:13

Servus
Womo bis 7,5 t 100 auf der BAB

Gruß @Harry
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon Skoot » Sonntag 11. Dezember 2022, 14:08

Volvoronny hat geschrieben:Moin, hab seit langem wieder einen Lt gekauft.
Der Wagen kommt von der Feuerwehr und hat Neuwagen Charakter. Nun war das ein Schnellschuss und ich stehe vor dem Problem der ablastung. Hat jemand von euch das schon durch? Das Problem ist das die 3,5 t Klasse strengere Abgaswerte und Bremswerte hat. Von VW kommt nix. Bin langsam ratlos. Zur Not werde ich den Führerschein erweitern. Aber brauche die Zuladung nicht wirklich.
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Gibt ja definitiv 4x4 unter 3,5t hier. Bei welcher Organisation warst Du denn? Der TÜV müsste eigentlich entsprechende Vergleichsmodelle in der Datenbank finden. Kann aber auch tatsächlich sein, daß die Prüfer das immer "übersehen" haben. Es gibt in Deutschland auch etliche MB508 Düdo mit 3,5t, die sind laut Papier eigentlich alle zu laut...
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon Volvoronny » Sonntag 25. Dezember 2022, 01:55

Moin, hab es geschafft. Danke für den Tipp. Der tüv hats problemlos gemacht. Ahk ist auch eingetragen. Nun hat er 3,5t und h Kennzeichen. Weiter geht's. Vielen Dank
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Re: Feuerwehr lt 50 ablasten auf 3,5t

Beitragvon BazzT92 » Freitag 22. November 2024, 16:31

Hallo,

ich möchte einen LT55 auf 3,5t ablasten eine "ablastung ohne technische Änderung" nach §19 ist nicht ausreichend da hier nur bis zu 20% gehen.
Daher habe ich dioe TÜV stellen in der nähe bezüglich einer Einzelabnahme angefragt und hier verweisen sie wieder auf folgenden Sachverhalt.
"Ihr Fahrzeug ist als LKW (N2, über 3500kg) beschrieben. D.h. der Fahrzeug-Hersteller hat auch nur Prüfungen/ Nachweise erbracht, die für eine Zulassung als LKW N2 ausreichen.
Für einen LKW (N1; bis 3500kg) gelten jedoch teilweise andere Bau-Vorschriften, bzw. gelten andere Grenzwerte.
Eine Ablastung beinhaltet in diesem Fall auch eine Änderung der Fahrzeugart / Fahrzeugunterart und ist nur möglich, wenn alle Bau-Vorschriften, die bei der Erteilung der Typgenehmigung als LKW/ N1-Fz. zu Grunde gelegt werden müssen, erfüllt sind.
Da die Prüfungen sehr kostenintensiv sind, macht es für ein Einzelfahrzeug nur Sinn, wenn:
1. Vom Fahrzeug-Hersteller eine Herstellerbestätigung vorliegt, oder
2. Ein Technischer Dienst eine Bestätigung/ Nachweis erstellt."


Bei VW habe ich bereits angefragt, dort wurde ich auf die Nutzfahrzeuge Händler verwiesen, welche natürlich kein Interesse daran haben ein altes Fahrzeug zu erhalten.

Daher wende ich mich an euch ob jemand eines der folgenden Dokumente bereitstellen kann:
I) eine Herstellerbestätigung
II) einen technischern Nachweis
III) anonymer Fahrzeugschein von LT welcher auf 3,5t abgelastet wurde (am besten auch den anonymen Fahrzeugschein vor Ablastung) sodass man den TÜV hierauf festnageln kann, das muss ja dann in seiner Datenbank sein.

Vielen Dank
Sebastian Wenzler
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Liebe Grüße aus dem Rhein Main Gebiet.
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